Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem ist ein durch die Calzedonia Group zur Verfügung gestellter Kanal zur Meldung rechtswidrigen Verhaltens.

Die Calzedonia Group ermutigt alle Betroffenen, jegliches rechtswidrige Verhalten, Verstöße gegen den Calzedonia Ethikkodex und den Verhaltenskodex für Lieferanten sowie jegliches sonstige Verhalten, das der Calzedonia Group Schaden zufügen könnte zu melden.

 
Hierzu hat die Calzedonia Group Maßnahmen zur Regelung des Hinweisgeber-Prozesses ergriffen, um potenziellen Hinweisgebern die Vertraulichkeit ihrer Identität, die korrekte und schnelle Bearbeitung des Hinweises und den Schutz vor etwaigen Vergeltungsmaßnahmen zuzusichern.

Jeder, der im Arbeitsumfeld des Unternehmens tätig ist, kann einen Hinweis abgeben, insbesondere:
•    Mitarbeitende einschließlich Praktikanten, Auszubildene, Werkstudenten, etc.;
•    Selbstständige und Personen, die für die Unternehmensgruppe tätig sind;
•    freiberufliche Fachkräfte und Berater, die für die Unternehmensgruppe tätig sind;
•    Anteilseigner und Personen, die Verwaltungs-, Leitungs-, Kontroll-, Aufsichts- oder Vertretungsaufgaben für die Gruppe wahrnehmen, auch wenn diese Aufgaben nur auf einer de facto-Grundlage ausgeübt werden


auch wenn das Rechtsverhältnis noch nicht begonnen hat, wenn die Informationen über Verstöße während des Auswahlverfahrens oder in anderen vorvertraglichen Phasen oder während der Probezeit oder nach Beendigung des Rechtsverhältnisses erlangt wurden, wenn die Informationen über Verstöße im Laufe des Rechtsverhältnisses erlangt wurden.

Die Calzedonia Group stellt eine externe digitale Plattform zur Verfügung, die von einem darauf spezialisierten DrittenDienstleister verwaltet wird, um all jenen, die eine Meldung machen möchtenallen Hinweisgebern, einen einfachen Zugang zu ermöglichen undsowie die Effizienz und Vertraulichkeit der Bearbeitung zu gewährleisten. 
Die Plattform kann unter https://calzedonia-whistleblowing.keisdata.it aufgerufen werden.
Meldungen können auch mündlich mithilfe spezieller Sprachnachrichtensysteme erfolgen, die vonauf derselben digitalen Plattform bereitgestellt werden.
Die Plattform ist in allensämtlichen Sprachen der Länder verfügbar, in denen Unternehmen der Calzedonia Group vertreten sind.
 
Alternativ kann eine Meldung auch per Post an folgende Adresse geschickt werden:
Calzedonia Germany GmbH, Compliance Department, Kesselstr. 5-7, 40221 Düsseldorf
oder
Organismo di Vigilanza [AufsichtsorganSupervisory Body] c/o Calzedonia Spa, Via Monte Baldo n. 20, Dossobuono di Villafranca (VR)

Ja, eine Meldung kann auch anonym erfolgen. Für eine möglichst effiziente Bearbeitung wird zwar die Angabe der Identität empfohlen, dies ist jedoch keine Voraussetzung für die Bearbeitung. In jedem Fall wird die Einhaltung geltenden Rechts gewährleistet.
Der Hinweisgeber, ob anonym oder nicht, sollte den Sachverhalt möglichst umfassend schildern (Was ist passiert? Wer sind die betroffenen Personen? Wo und wann hat sich der Vorfall ereignet? Gegen welches Recht/welche Vorgabe wurde verstoßen? Wer wurde bereits informiert? Gibt es Belege, wie etwas Fotos, Videos, Dokumente oder Zeugen? Welche Erwartungen bestehen auf mögliche Abhilfe- bzw. Präventionsmaßnahmen? Wie soll mit dem Hinweisgeber weiter Kontakt gehalten werden?), so dass alle nützlichen Informationen zur Verfügung stehen, die eine angemessene Überprüfung des Hinweises und der gemeldeten Fakten ermöglichen.

Der Whistleblowing-Channel-ManagerBeauftragte handelt wie folgt:

  • Innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung erhält der Hinweisgeber eine Empfangsbestätigung.
  • Über die Plattform wird der Dialog mit dem Hinweisgeber geführt und ggf. werden weitere Informationen abgefragt.
  • Durch die Aktivierung der für die Bearbeitung dieser Meldungen Zuständigendes Hinweises zuständigen Person wird eine sorgfältige Weiterverfolgung aller eingegangenen Meldungen gewährleistet.
  • Die Bestätigung der MeldungAbschlussmeldung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der Empfangsbestätigung oder, falls eine solche nicht vorliegt, innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der siebentägigen Frist ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Meldung.

Relevante Meldungen betreffen Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen, die dem öffentlichen Interesse oder der Integrität der Calzedonia Group schaden, von denen der Hinweisgeber im Rahmen seiner ArbeitTätigkeit Kenntnis erlangt hat und die Folgendesdas Folgende beinhalten:

  • rechtswidriges Verhalten im Sinne des Gesetzesdekrets Nr. 231/2001 und Verstöße gegen das Modell 231, wie etwa korruptes Verhalten gegenüber der öffentlichen VerwaltungKorruption, Verstöße gegen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am ArbeitsplatzSicherheits- sowie Verstöße gegen UmweltvorschriftenUmweltschutzvorschriften;
  • Straftaten, die in den Anwendungsbereich von EU-Gesetzen fallen, in den folgenden Bereichen: öffentliche Ausschreibungen, Dienstleistungen, Produkte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und -konformität, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und -wohl, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre und Datenschutz sowie die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen; 
  • Handlungen oder Unterlassungen, die den finanziellen Interessen der Europäischen Union schaden;
  • Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Inlandsmarkt, darunter Verstöße gegen die EU-Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften sowie die Unternehmensbesteuerung;
  • Handlungen oder Verhaltensweisen, die dem Ziel oder Zweck der oben genannten EU-Gesetze zuwiderlaufen.

Im Falle von vorsätzlichen oder grob fahrlässig erfolgten Falschmeldungen behält sich die Calzedonia Group das Recht vor, zum Schutz ihrer eigenen Interessen bzw. der Interessen der durch die unbegründete Meldung geschädigten Personen zu handeln.

Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung zu gewährleisten, muss die Meldungsollte der Hinweis so detailliert wie möglich sein, damit die zuständigen Personen, die die Meldungen entgegennehmen und bearbeiten, den Sachverhalt prüfen können. Insbesondere sollte der Hinweisgeber:

  • die gemeldeten Ereignisse, die Art und Weise, in der er davon Kenntnis erlangt hat, sowie das Datum und den Ort, an dem sie sich ereignet haben, klar, vollständig und fundiert meldenmitteilen;
  • allgemeine Angaben oder anderesonstige Informationen bereitstellen, die eine Identifizierung der beteiligten Personen ermöglichen;
  • alle anderenübrigen Personen nennen, die über die gemeldeten Ereignisse berichten können;
  • alle Dokumente angeben/vorlegen, die die Richtigkeit der Meldung untermauern können; dies gilt auch für den Hinweisgeber selbstAngaben belegen können;
  • sämtliche weiteren Informationen zur Verfügung stellen, die sich bei der Untersuchung der gemeldeten Vorfälle als nützlich erweisen könnenkönnten.
Eine Meldung machen